Fettabscheider Generalinspektion


Betreiber von Fettabscheideranlagen sind nach geltendem Recht sowie nach DIN 4040-100 und DIN EN 858-1/2 verpflichtet, ihre Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie regelmäßig alle fünf Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Inspektion darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Überprüft werden der bauliche Zustand wie auch Dichtheit und die ordnungsgemäße Entsorgung der Inhalte.

Von der Komplettentleerung und Reinigung der Fettabscheideranlage bis hin zur ordnungsgemäßen Überprüfung inklusive der Erstellung eines ordentlichen Prüfberichts mit Angabe eventueller Mängel, übernehmen wir erstmalig, einmalig und gerne auch regelmäßig die Generalinspektion Ihrer Fettabscheideranlage.